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Karl-Praunseys-Straße 8, 2201 Gerasdorf

+43 676 97 80 739

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Help-Car KfzFachbetrieb GmbH

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, insbesondere Reparaturen, Wartungen, Ankaufstests und weitere Leistungen, die von der Help-Car KfzFachbetrieb GmbH (nachfolgend „Help-Car“ genannt) erbracht werden. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Kunden, ob mündlich oder schriftlich, werden nur anerkannt, wenn sie von Help-Car schriftlich bestätigt werden. Andernfalls sind sie automatisch nichtig.

Leistungsumfang

Der genaue Umfang der vereinbarten Leistungen wird in einem schriftlichen Auftrag festgehalten. Dazu gehören:

  1. Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeugen
  2. Inspektionen und technische Überprüfungen
  3. Durchführung von Ankaufstests
  4. Bereitstellung von Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien
  5. Sonstige Kfz-Dienstleistungen nach Absprache

Ankaufstest

Beim Ankaufstest wird das Fahrzeug auf Grundlage einer Sicht- und Funktionsprüfung geprüft. Dabei gilt Folgendes:

  1. Es handelt sich nicht um eine vollständige Fahrzeugdiagnose oder eine Garantie.
  2. Die Prüfung umfasst keine versteckten Mängel oder Schäden, die ohne Zerlegen oder spezielle Diagnosegeräte nicht erkennbar sind.
  3. Der Ankaufstest ist auf eine visuelle und funktionale Inspektion des Fahrzeugs beschränkt. Es handelt sich nicht um eine vollständige Fahrzeugdiagnose und garantiert weder die Leistung, noch die Sicherheit oder die künftige Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs.
  4. Eine Gewährleistung oder Garantie auf die Mängelfreiheit oder Verkehrssicherheit des Fahrzeugs wird nicht gegeben.

Haftung beim Ankaufstest

  1. Help-Car haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Falle von Personenschäden oder Tod, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder in Fällen, in denen zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen gelten.
  2. Es wird keine Haftung für verdeckte Mängel oder Folgeschäden übernommen.
    Help-Car haftet nicht für Mängel, die erst nach der Prüfung auftreten oder zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erkennbar waren.
  3. Help-Car haftet nicht für Mängel, die erst nach der Prüfung auftreten oder zum Zeitpunkt der Prüfung nicht erkennbar waren.

Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Auftrag vereinbarten Preise. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Falls nicht anders vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Abschluss der Leistung fällig.
  3. Bei Zahlungsverzug kann Help-Car Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnen.

Gewährleistung und Mängel

  1. Für erbrachte Dienstleistungen gilt die gesetzliche Gewährleistung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen hat Help-Car das Recht zur Nachbesserung.
  3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.

Haftungsausschluss

  1. Help-Car haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Wartung oder natürlichen Verschleiß entstehen.
  2. Für Verträge zwischen Unternehmen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit, Vorsatz oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Für Verbraucher gilt diese Haftungsbeschränkung nur, soweit sie mit den geltenden Verbraucherschutzgesetzen vereinbar ist.

Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Help-Car. Der Kunde ist verpflichtet, Help-Car unverzüglich zu informieren, falls die Ware Dritten unterliegt oder Pfandrechten ausgesetzt ist.
  2. Eine Weiterveräußerung oder Verpfändung vor vollständiger Bezahlung ist nicht gestattet.

Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  2. Die Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Gerichtsstand ist Korneuburg, soweit gesetzlich zulässig.
  3. Die Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Stellt der Kunde Geräte oder sonstige Materialien zur Verfügung, sind wir berechtigt, einen Aufschlag von 20 % auf den Wert der bereitgestellten Geräte oder Materialien zu verrechnen.
  5. Der Kunde verpflichtet sich, ausschließlich Materialien bereitzustellen, die den Spezifikationen des Herstellers entsprechen.
  6. Für vom Kunden bereitgestellte Geräte und Materialien besteht keine Gewährleistung.

Preise

  1. Preisangaben verstehen sich exklusive der Mehrwertsteuer und an Lager. Für gewerbliche Kunden trägt der Kunde die Verpackungs-, Transport-, Lade- und Versandkosten sowie Zölle und Versicherungen. Bei Verbrauchern werden diese zusätzlichen Kosten nur dann berechnet, wenn sie im Voraus explizit vereinbart wurden.
  2. Für vom Kunden beauftragte Leistungen, die nicht im ursprünglichen Vertrag enthalten sind, sind wir berechtigt, eine angemessene Vergütung zu verrechnen.
  3. Preisangaben verstehen sich exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verlade- und Versandkosten sowie Zölle und Versicherungen trägt der gewerbliche Kunde. Bei Verbrauchern werden diese Kosten nur verrechnet, wenn sie individuell vereinbart wurden.
  4. Zur Rücknahme von Verpackungsmaterial sind wir nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet.

Angebot/Vertragsabschluss

  1. Alle Angebote von Help-Car sind unverbindlich und unterliegen der Bestätigung. Der Vertrag wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch Help-Car oder nach Erbringung der Leistung rechtsverbindlich.
  2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden für gewerbliche Kunden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich.
  3. Informationen über unsere Produkte und Dienstleistungen, die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, Messeanzeigen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) enthalten sind und nicht direkt von uns stammen, sind vom Kunden offenzulegen, sofern sie die Grundlage für seine Entscheidung zur Beauftragung bilden. In solchen Fällen können wir zu deren Richtigkeit Stellung nehmen. Unterlässt der Kunde dies, sind derartige Angaben unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich – bei gewerblichen Kunden schriftlich – in den Vertrag aufgenommen.
  4. Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind kostenpflichtig. Verbraucher werden vor Erstellung eines Kostenvoranschlags über die Kostenpflicht informiert. Wird ein Auftrag erteilt, der sämtliche im Kostenvoranschlag aufgeführten Leistungen umfasst, wird die Gebühr für den Kostenvoranschlag von der Rechnung abgezogen.